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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN GRAVITY FILMS

 

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma "GRAVITY FILMS by Christopher König", www.gravityfilms.de, Schlehdornstr.15, 82031 Grünwald , (nachfolgend „Gravity Films” genannt) angenommenen Aufträge zur Produktion von Filmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde” genannt) durchgeführt werden.

„Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

§ 1 AUFTRAG

Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt der Kunde Gravity Films mit einer Film- oder Fotoproduktion. Ein Vertrag zwischen Gravity Films und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Eine Auftragserteilung kann auch durch eine E-Mail erfolgen, wenn diese den Namen und die E-Mailadresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Signatur in Form einer Wiedergabe des Namens am Ende der Nachricht enthält. Dies gilt dann als Willenserklärung und ist rechtlich zulässig.

Die Angebote auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, eine Anfrage bezüglich eines Projektes zu stellen. Es handelt sich hierbei um kein rechtlich bindendes Vertragsangebot.

Eine Anfrage des Kunden zu einem möglichen Projekt stellt ebenfalls kein Angebot zur Annahme eines Auftrages dar.

§ 2 VERTRAULICHKEIT

Die unverschlüsselte Übermittlung von Daten im Internet kann nicht gewährleistet werden. Jeder Vertragspartner stellt auf seiner Seite auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem zur Verfügung.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Der Kunde ist verpflichtet die Rechnung, die nach Abschluss des Projekts gestellt wird, per Überweisung zu zahlen. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig.

3.2 Ein laufendes Projekt, das im Anschluss auf Kundenfeedback angewiesen ist und mehr als vier Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesse verweilt, gibt Gravity Films das Recht, die Abschlussrechnung bereits frühzeitig i. H. des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Projektarbeiten werden selbstverständlich weiterhin fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald es kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.

 

§ 4 KORREKTURWÜNSCHE, NACHTRÄGLICHE ANPASSUNGEN, ZUSATZLEISTUNGEN, REFERENZ

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, für ihn produzierte Filme unverzüglich nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erscheinen auf der Website oder bei einem Streaming Dienst Anbieter (bspw. www.youtube.com) zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Fertigstellung/ Einstellung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, entfallen jegliche Ansprüche (Gewährleistungsansprüche) des Kunden.

4.2 Für den Fall, dass der Kunde Änderungswünsche hat, werden diese bis zu einer maximalen Anzahl von zwei Korrektur-/Anpassungs-Läufen (insgesamt halber Arbeitstag) kostenfrei umgesetzt. Änderungen, die über diese Anzahl hinausgehen, werden zu einem Stundensatz i. H. v. 59,00 Euro netto /Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.3 Sollte nach Fertigstellung des Films der Kunde Änderungen und/oder Zusatzleistungen wünschen, die im Angebot/Auftrag nicht vorgesehen waren, wird Gravity Films dem Kunden den Mehraufwand mit einem Stundensatz von 79,00 Euro netto (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet den Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

4.4 Im Rahmen der Abnahme aufgekommene Änderungswünsche des Kunden werden von Gravity Films dann kostenfrei durchgeführt, soweit diese Änderungen bzw. Anpassungen im Storyboard/Angebot/Auftrag vorgesehen sind. Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen betreffend den Sprechtext und die Vertonung, werden die zusätzlich entstehenden Kosten durch die jeweilige Anpassung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Aufwand ist stundengenau mit 79,00 Euro netto pro Stunde zu vergüten.

4.5 Nach der vollständigen Erstellung des Films räumt der Kunde automatisch das Recht ein, den von Gravity Films für den Kunden produzierten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz zu nutzen und angeben zu dürfen, und zwar an allen Stellen, wo Gravity Films es zeigen möchte. Der Film darf somit in das Portfolio bzw. der Webseite integriert und für Werbezwecke, auch im Social-Media-Bereich, verwendet werden, solange es sich nicht um einen Film für die interne Kommunikation eines Unternehmens handelt. Sofern der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, hat er Gravity Films schriftlich innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung des Films hierüber zu unterrichten.

§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Texten, Fotos, Logos, Schriftarten und lizenzpflichtiger Musik erworben hat und frei darüber verfügen kann.

5.2 Der Kunde stellt Gravity Films von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei Gravity Films entstehen können.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Gravity Films Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Gravity Films kann Rechte und Pflichten aus dem Auftrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.

§ 6 RÜCKTRITTSRECHT

6.1 Gravity Films behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch nach Auftragserteilung die Produktion von Filmen aus Gründen abzulehnen, die für Gravity Films eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

6.2 Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft Gravity Films an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die von Gravity Films bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Kunden noch keine Zahlungen erfolgt, so kann Gravity Films den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

§ 7 PREISE

Für die Produktion gilt das im Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung jeweils aufgeführte gültige Angebot, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8 GELTUNGSBEREICH

8.1 Für alle mit Gravity Films abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gravity Films erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Gravity Films ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

8.2 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

§ 9 EIGENTUMSÜBERTRAGUNG

Erst nach der vollständigen Bezahlung des Films durch den Kunden gehen die verbundenen Rechte und Pflichten vollständig an den Kunden über. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der erstellte Film nicht im TV-, Radio- und Kino gezeigt werden darf. Sofern der Kunde dies wünscht, hat er sich mit diesem Wunsch schriftlich an Gravity Films zu richten.

§ 10 HAFTUNG

10.1 Gravity Films haftet nicht dafür, dass die produzierten Filme bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

10.2 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Gravity Films nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.

10.3 In allen anderen Fällen haftet Gravity Films nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Diese AGB gelten ab dem 04.01.2021. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

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